Häufig erfolgt der Gang zum Rechtsanwalt zu spät, oft auch aus Sorge über hohe Anwaltshonorare. Durch rechtzeitige anwaltliche Intervention können jedoch oft kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Folgekosten vermieden werden.

Sehr wichtig ist das Erstgespräch, in welchem meist schon abgeklärt werden kann, ob es sich um einen Fall handelt, der in den Fachbereich der Kanzlei fällt, oder mit Empfehlungen weitergeholfen werden kann. Bei diesem Erstgespräch bietet sich für den Mandanten auch die Gelegenheit, „seinen“ Anwalt näher kennen zu lernen und die Vertrauenswürdigkeit zu prüfen.

Meist kann im Rahmen des Erstgesprächs auch eine erste Information hinsichtlich der voraussichtlich anfallenden Kosten, welche naturgemäß von unterschiedlichen Faktoren abhängig sind, erteilt werden.

 

Die Abrechnung des Honorars erfolgt grundsätzlich nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz), den AHK (Allgemeine Honorar-Kriterien) und dem NTG (Notariatstarifgesetz). Die Höhe des Tarifs für einzelne Leistungen ist abhängig von der Höhe des Streitwertes, also des Wertes bzw. der Bewertung des Anspruchs.

Auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist in bestimmten Fällen (wie bspw. bei verschiedenen Vertragserrichtungen) möglich.

 

Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass diese für Anwalts- und Prozesskosten aufkommen muss. Welche Kosten und in welchem Ausmaß diese übernommen werden, hängt vom jeweiligen individuellen Rechtsschutzversicherungsvertrag ab.

Gerne klären wir vorab den Umfang Ihres Versicherungsschutzes mit dem jeweiligen Versicherungsinstitut ab und holen für Sie die Kostendeckungszusage ein.

Bringen Sie daher im Falle des Bestehens einer Rechtsschutzversicherung unbedingt zur ersten Besprechung die zugehörige Polizze bzw Polizzennummer mit.

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© Dr. Gottfried Reif, Mag. Thomas Wuritsch